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Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige beschlossen

Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige beschlossen

dpa

Es klingt nach Mittelalter, aber: einige Menschen ordnen Homosexualität tatsächlich immer noch in die Kategorie „Krankheit“ ein. In diesem Zusammenhang war immer wieder von sogenannten Konversionstherapien die Rede. Mithilfe dieser Praktiken sollten Homosexuelle umgepolt werden. Nun wurde seitens des Bundestages ein wichtiger Entschluss gefasst: Diese Art von Therapie soll – zumindest im Zusammenhang mit Minderjährigen – verboten werden!

Höchste Zeit! Immerhin handelt es sich hierbei nicht nur um ein Verfahren, das in sich schon ein neues Level der Ausgrenzung erreicht, sondern auch um eine Praktik, die nachhaltige Schäden bei den Betroffenen hervorrufen kann.

Der Beschluss im Detail

In Zukunft ist es verboten, die sogenannten Konversionstherapien bei Minderjährigen durchzuführen. Und: auch diejenigen, die Gays über 18 Jahren dazu zwingen, an einer entsprechenden „Therapie“ teilzunehmen, können nun bestraft werden. Ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass sich die Gesellschaft auf einem guten Weg in Richtung Gleichberechtigung befindet.

Immerhin waren es in der Vergangenheit sicherlich Gegebenheiten wie diese, die dazu geführt haben, dass sich viele junge Schwule nicht getraut haben, sich zu outen.

Unter anderem wurde der Beschluss auch von Gesundheitsminister Jens Spahn begrüßt. Auch er steht zu seiner Homosexualität, ist schon seit 2017 mit seinem Mann Daniel Funke verheiratet.

Wer entgegen der neuen Gesetzgebung handelt und beispielsweise Schwule dennoch zu einer Konversionstherapie zwingt oder diese bei Jugendlichen unter 18 Jahren ausführt, riskiert empfindliche Strafen.

Mögliche Probleme – was macht das Verfolgen von Konversionstherapien so kompliziert?

Mit dem Beschluss des Bundestages soll sichergestellt werden, dass Homosexualität nicht mehr als Krankheit angesehen wird, Gays im Rahmen besagter Therapien nicht seelisch oder körperlich verletzt werden und ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung stattfinden kann.

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Um hier jedoch für noch mehr Umdenken innerhalb der Gesellschaft zu sorgen, ist es natürlich wichtig, umfassend zu arbeiten und Aufklärungsarbeit zu leisten. Die große Herausforderung stellt es dementsprechend dar, nicht nur diejenigen, die die Therapien bisher angeboten haben, zu erreichen, sondern auch mit den Menschen in Kontakt zu treten, die andere aufgrund ihrer Liebe zum gleichen Geschlecht diskriminieren und ein entsprechendes Vorgehen, ein „Umpolen“, weiter unterstützen würden. Es steht fest: der aktuelle Beschluss des Bundestages setzt ein Zeichen. Bedarf an Aufklärung ist dennoch weiterhin vorhanden. Festgefahrene Denkweisen lassen sich (leider) nicht durch neue Gesetze auflösen.

Gibt es möglicherweise Nachbesserungsbedarf?

Verschiedenen Medienberichten zufolge wurden, kurz nachdem das Verbot von Konversionstherapien verabschiedet worden war, auch schon erste kritische Stimmen laut. Vor allem mit Hinblick auf die Tatsache, dass das eigentlich umfangreichere Verbot „nur“ für Minderjährige beschlossen wurde, lässt viele Bürger und Politiker um Nachbesserung bitten.

Der neue Beschluss sei gut, aber nicht breit genug gefasst. Auch die Rolle der Eltern solle noch stärker in den Fokus gerückt werden. Immerhin sind in der Regel sie es, die die entsprechenden Therapien für ihren Nachwuchs „gebucht“ haben.

Eine mögliche Folge: die Annahme, aufgrund der eigenen Sexualität nicht gut genug für die Eltern zu sein. Wer hier nicht über ausreichend Selbstbewusstsein und Stärke verfügt, kann zerbrechen. Dementsprechend wird es wohl in Zukunft immer wichtiger werden, das wahre Problem schon weit vor dem Besuch einer entsprechenden Therapie zu erkennen und betroffene Familien – sowohl Eltern als auch Kinder – aufzuklären.

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