Neuerungen für intersexuelle Menschen in Österreich
Österreich hat einen neuen Erlass in Bezug auf den sogenannten Dritten Geschlechtseintrag durchgebracht. Von den Neuerungen können intersexuelle Menschen nun profitieren. Offensichtlich gibt es jedoch noch etwas Verbesserungsbedarf.
Die Frage, die in diesem Zusammenhang über allem steht: Was ist neu? Wo ist eventuell noch Luft nach oben? Und welche Details fehlen noch?
Der folgende Überblick über den aktuellen Status Quo hilft hier weiter.
Intersexualität in Österreich: was ist neu?
Menschen, die sich in Österreich als weder weiblich noch männlich sehen, können nun entscheiden, ob sie auf dem Papier als „inter“, „divers“, „offen“ oder komplett ohne Eintrag beschrieben werden wollen. Wer möchte, kann auch eine bestehende Angabe ändern bzw. ergänzen.
Das Besondere: außer Österreich gibt es aktuell kein Land, das so viele Optionen in Bezug auf die entsprechende Geschlechterangabe bietet.
Eine weitere Neuerung: das Geschlecht eines neugeborenen Kindes muss nicht mehr im Geburtseintrag fixiert werden. Wer möchte, kann dieses Feld auch unausgefüllt lassen und seinem Kind alle Möglichkeiten der Welt geben, sich vollkommen frei zu entwickeln.
Worin liegen die Hauptkritikpunkte?
Fest steht: Österreich hat mit besagtem Erlass ein besonderes Statement gesetzt. Die Neuerungen bieten intersexuellen Menschen besondere Vorteile, die sie (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) in anderen Ländern nicht hätten. Aber: nicht jeder kann die Neuerung auch sofort für sich in Anspruch nehmen. Denn: die jeweiligen Einträge in den Kategorien „inter“, „divers“ und „offen“ müssen laut Gesetzgebung auch belegt werden. Oder anders: um Änderungen vornehmen zu können, braucht es ein entsprechendes Gutachten.
Wer jedoch ein bereits bestehendes Gutachten vorlegen kann, muss kein neues mehr erstellen lassen.
Für die Kritiker des neuen Gesetzes gehen die aktuellen Bestimmungen jedoch nicht weit genug. Viele bringen an, das vor allem das Gutachten dafür sorgen würde, dass den Menschen die Chance, noch individueller über sich selbst zu bestimmen, genommen würde.
Und tatsächlich: gerade für junge Menschen stellt es ohnehin oft ein Problem dar, sich mit ihrer eigenen Person und ihrer (eventuell vorhandenen) Intersexualität auseinanderzusetzen. Wer hier noch zusätzlich dazu gezwungen ist, ein Gutachten zu beantragen, um auch auf dem Papier akzeptiert zu werden, könnte sich gegebenenfalls noch weiter zurückziehen. In einigen Fällen kommt es sogar zu Traumatisierungen, da den Betroffenen so – wenn auch indirekt – oft das Gefühl vermittelt wird, sie seien „anders“.
Aber: möglicherweise ist das neue Gesetz in Österreich für intersexuelle Menschen jedoch erst der Anfang einer ganz besonderen Entwicklung? Vorgaben dieser Art wurden in der Vergangenheit immer wieder erweitert. Dementsprechend könnte es durchaus sein, dass auch besagte Gutachten in der Vergangenheit nur noch Geschichte sind und den intersexuellen Menschen mehr Eigenverantwortung zugeschrieben wird.
Die Reaktion in den sozialen Netzwerken
Selbstverständlich ließen auch die Reaktionen in den sozialen Netzwerken nicht lange auf sich warten. Hier gingen die Meinungen teilweise deutlich auseinander. Während viele Mitglieder der LGBTQ Community den neuen österreichischen Erlass begrüßten und sich entsprechende Möglichkeiten auch für Deutschland wünschten, gab es auch viele Menschen, die (leider) auch im 21. Jahrhundert nicht verstehen können, das es anderen schwerfällt sich in eine Schublade á la „männlich“ oder „weiblich“ stecken zu lassen.
Vor allem der Hate und das Unverständnis, das den Betroffenen hier auf virtuellem Wege immer wieder entgegenschlägt, zeigt, dass es bis zur vollkommenen Gleichberechtigung sicherlich noch ein sehr langer Weg ist.
Aber: Österreich hat ein wichtiges Statement gesetzt, das in einer Zeit, in der in anderen Ländern beispielsweise LGBTQ-freie Zonen immer weiter vorangetrieben werden, sicherlich wichtiger ist denn je.
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