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Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen schwulen Männern unter Strafe.

Der Paragraf 175 trat im Jahre 1872 in Kraft und wurde erst 1994 abgeschafft. Mit seiner Hilfe wurden sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe gestellt. Unter den Nationalsozialisten wurden die Strafen, die mit diesem Paragrafen eingesetzt werden durften, noch weiter verschärft. Wer entsprechend schuldig gesprochen wurde, musste mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. In „erschwerten Fällen“ drohte sogar 10 Jahre Zuchthaus.

Nachdem der Paragraf (endlich) in den 1990er Jahren abgeschafft wurde, wurde 2017 beschlossen, dass Menschen, die auf seiner Basis verurteilt wurden, entschädigt werden sollten. Im selben Jahr wurde zudem festgelegt, dass alle Verurteilten, deren Partner zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs bzw. der sexuellen Handlungen mindestens 16 Jahre alt waren, rehabilitiert werden sollen.

Anhang der Veränderung des Paragrafen lassen sich – auch in historischer Hinsicht – viele Schlüsse mit Hinblick auf die Sexualität und die Stellung Schwuler in der Gesellschaft ziehen. Trotz der Tatsache, dass die schrecklichen Vorgaben und Bestrafungsoptionen nun der Vergangenheit angehören, empfinden es viele Schwule als extrem diskriminierend, dass der Paragraf überhaupt bis zum Jahre 1994 Bestand haben konnte. Erschreckender Weise stand er in seiner Ursprungsfunktion sogar in direktem Zusammenhang mit einem Verbot, das sich auf die Unzucht mit Tieren bezog.

In vielen Ländern der Erde steht Homosexualität noch heute unter Strafe und wird teilweise sogar mit dem Tod bzw. mit Folter bestraft. Viele Menschenrechtsorganisationen, die LGBT Community und andere Gruppierungen kämpfen dafür, dass Homosexualität auch in anderen Teilen der Welt anerkannt wird. Wie erfolgreich das entsprechende Vorgehen ist bzw. sein wird, wird sich im Laufe der kommenden Jahre und Jahrzehnte zeigen.